Rechtliche Grundlage der Veröffentlichung
Diese Seite erläutert die rechtliche Grundlage für die öffentliche Namensnennung von
Jürgen Funke, geboren am 25.09.1981 in Bad Pyrmont, wohnhaft in Hannover.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage wahrheitsgemäßer Tatsachen sowie einer ausdrücklich abgegebenen schriftlichen Erklärung vom 20.08.2024, in der auf bestimmte Rechte verzichtet wurde.
Darüber hinaus besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Bereitstellung dieser Informationen zu Präventionszwecken.
Unabhängig davon gilt, dass konkrete Verdachtsfälle oder aktuelle Beobachtungen stets den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei) zu melden sind.
Die rechtliche Beurteilung erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Grundgesetzes (GG) sowie des Strafgesetzbuches (StGB).

Verzicht auf Lösch- und Unterlassungsansprüche
Nach Art. 17 DSGVO besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“).
Dieser Anspruch kann jedoch entfallen, wenn eine Einwilligung vorliegt oder auf die Geltendmachung entsprechender Rechte verzichtet wurde.
Am 20.08.2024 wurde eine schriftliche Erklärung abgegeben, in der ausdrücklich, freiwillig und ohne Zwang auf folgende Rechte verzichtet wurde:
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Anspruch auf Löschung veröffentlichter Inhalte
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Anspruch auf Widerruf bereits erteilter Einwilligungen
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Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
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Einleitung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Schritte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
Durch diese Erklärung liegt eine wirksame Einwilligung in die Veröffentlichung vor, sodass eine dauerhafte Online-Verfügbarkeit der Informationen rechtlich zulässig ist.
Die Veröffentlichung dient ausschließlich der Information und Prävention und verfolgt kein kommerzielles Ziel.

Wahrheitsgemäße Tatsachen und strafrechtlicher Hintergrund
Die hier veröffentlichten Inhalte beziehen sich auf Tatsachen, die strafrechtlich relevant sind und durch das deutsche Strafrecht geregelt werden.
Insbesondere kommen folgende Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht:
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§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
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§ 176a StGB – Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
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§ 176b StGB – Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Grooming)
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§ 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
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§ 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit solchen strafrechtlich relevanten Sachverhalten und dient der Aufklärung sowie der Prävention.
Nach den §§ 186 und 187 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung) ist eine Strafbarkeit nur dann gegeben, wenn unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet werden.
Da die hier veröffentlichten Angaben auf überprüfbaren Tatsachen beruhen, liegt kein Verstoß gegen diese Vorschriften vor.

Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Informationsinteresse
Bei Veröffentlichungen personenbezogener Daten ist eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit erforderlich.
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
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die Schwere der zugrunde liegenden Straftaten
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das Interesse der Öffentlichkeit an Prävention
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die Einwilligung bzw. der erklärte Verzicht auf Lösch- und Unterlassungsansprüche
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die Tatsache, dass ausschließlich wahre Tatsachen veröffentlicht werden
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das besondere Schutzinteresse von Minderjährigen
Unter Berücksichtigung dieser Umstände überwiegt das öffentliche Interesse an der Information und Prävention.

Ziel der Veröffentlichung
Ziel dieser Veröffentlichung ist ausschließlich die Aufklärung und Prävention.
Die dauerhafte Verfügbarkeit der Informationen soll dazu beitragen, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und insbesondere Minderjährige zu schützen.
Ein besonderes Schutzinteresse besteht im Hinblick auf Jungen im Alter von etwa 7 bis 13 Jahren, da diese Altersgruppe in vergleichbaren Fällen als besonders gefährdet angesehen wird.
Die Veröffentlichung soll daher der Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Prävention möglicher weiterer Straftaten dienen.
Die Inhalte dienen nicht der Diffamierung, sondern der Information auf Grundlage wahrer Tatsachen sowie einer freiwillig abgegebenen Erklärung, die eine Veröffentlichung ausdrücklich zulässt.
Diese Seite versteht sich als Beitrag zur Prävention und zur Information der Öffentlichkeit.